

MODERNISIERUNG
Über die Jahre, abhängig von Nutzungsintensität und Verschleiß, wird es notwendig, Ihren Aufzug wieder auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Auch gesetzliche Änderungen, zum Beispiel bei der Betreiberhaftung, können Handlungsbedarf auslösen. Hier beraten wir Sie intensiv und auf Basis aktueller Anforderungen. Dies gilt für Komplettmodernisierungen genauso wie für Teilerneuerungen einzelner Komponenten. Erfahren Sie hier mehr über unser Beratungskonzept…

SCHRITT 1
PRIORISIERUNG DER KORREKTURMASSNAHME
Wie dringlich ist die Modernisierung Ihres Aufzugs? Dies hängt maßgeblich ab vom Baujahr und davon wie relevant bestehende Mängel für Sicherheit und Betriebsfähigkeit sind. Wir helfen Ihnen, die anstehenden Maßnahmen als „nicht erforderlich“, „teilweise erforderlich“, „erforderlich“ oder „dringend erforderlich“ einzustufen.

SCHRITT 2
RISIKOERMITTLUNG NACH MÄNGELN UND FRISTEN
Wie risikoreich sind die Mängel Ihrer Anlage und wie zeitnah müssen sie behoben werden? Entscheidend hierfür sind vor allem die Nutzungsweise Ihres Aufzugs und gesetzliche Vorgaben. Wir beraten Sie, in welche Risikoklasse die Mängel Ihrer Anlage einzustufen sind und ob sie langfristig, mittelfristig, kurzfristig oder sofort behoben werden müssen.

SCHRITT 3
MASSNAHMENPLAN
Auf Basis von Priorität und Risikoeinstufung wird festgelegt
- Umrüstungsplan nach aktuellem Stand der Technik
oder, wenn dies nicht realisierbar ist
- Ersatzmaßnahmen, z. B. ein beschränkter Nutzerkreis

SCHRITT 4
LANGFRISTIG DEN BETRIEB DER AUFZUGSANLAGE GEWÄHRLEISTEN
Empfehlungen für die mittel- bis langfristige Maßnahmenplanung ergeben sich auf Basis von:
- Sicherheitstechnischer Bewertung/ Gefährdungsbeurteilung
- Störungshistorie
- Komponentenverschleiß
Gut zu wissen:
Nähere Informationen zu den Pflichten der Betreiber und zur effizienten Modernisierung finden Sie hier